WANN IST EINE REKLAMATION ANGEBRACHT?

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Eine manchmal heikle Angelegenheit sind Reklamationen. Hier stellt sich zunächst grundsätzlich die Frage, ob ein Grund für eine Reklamation überhaupt vorliegt. Das zuverlässig zu beurteilen ist für den Endverbraucher oft schwierig bis unmöglich. Natürlich gibt es Fälle, wo nach wenigen Tagen des Tragens ein gravierender Fabrikations- oder Materialfehler in Erscheinung tritt, doch sind derartige Fälle bei Oberklasseschuhen äußerst selten. In der Regel tritt hier ein Reklamationsgrund erst nach Monaten auf. Holen Sie sich in einem solchen Fall fachlichen Rat beim Schuhmacher ihres Vertrauens. Wenn es sich um einen Profi handelt, der sich mit rahmengenähten Schuhen auskennt, kann er in den meisten Fällen sehr genau beurteilen, ob der aufgetretene Mangel ein Reklamationsgrund ist. Lassen Sie sich den Sachverhalt erläutern und bringen Sie die Schuhe in das Geschäft, wo Sie selbige erstanden haben. Erläutern Sie ruhig und freundlich den Grund Ihres Kommens. Auch dem Schuhhändler sind Reklamationen ein Gräuel, denn abgesehen von der Mehrarbeit leidet sein Image und er hat einen (momentan) unzufriedenen Kunden, obwohl er alles unternimmt zufriedene Kunden zu haben, die gerne wiederkommen. Wenn ihr Schuhhändler sich auskennt, wird er Ihnen zustimmen, die Schuhe annehmen und mit einer Mängelbeschreibung in das Werk senden. Dort wird der Sachverhalt erneut geprüft und der Mangel abgestellt. Wenige Wochen später haben Sie entweder Ihre Schuhe in einwandfreiem Zustand wieder zurück, oder Sie bekommen ein fabrikneues Paar.

Materialfehler des Leders lassen sich durch die Zurichtungsarbeiten bei der Lederherstellung so gut verschleiern, dass sie beim Kauf wie auch bei der Verarbeitung nicht sofort bemerkt werden können. Auch gibt es Fälle, in denen Schuhhersteller im Finishprozess Leder geschickt ausgebessert haben, die beim Zwicken beschädigt wurden. Laut einer Untersuchung des PFI werden 85 Prozent der Lederbeanstandungen durch Fehler bei der Zurichtung verursacht.

Achten Sie auch auf eine gleichmäßige Färbung. Wenn farbige Leder Wolken, Striche oder Schatten zeigen, wurde hartes Wasser beim Ansetzen der Farblösungen verwendet oder es lagen bereits Fäulnisschäden des Narbens nach der Konservierung vor. Vielleicht sind unregelmäßige Gerbstoffablagerungen im Ledergefüge oder Kalkrückstände vom Äscherprozess beziehungsweise ein Wundscheuern der Blößen die Ursache, die ein ungleichmäßiges Abbinden des Farbstoffs zur Folge haben. Manchmal sind auch zu hohe Bügeltemperaturen der Grund für die farbliche Ungleichheit.

Wenn die Deckfarben ungenügend anhaften, ist das allmähliche Entweichen des zu flüchtigen Weichmachers aus dem Deckfilm die Hauptursache. Andere Gründe sind beispielsweise eine zu große Saugfähigkeit des Leders, eine ungenügende Neutralisation oder ein zu hoher Eigenfettgehalt.

Durch Neutralisierungsfehler kommt es zu unterschiedlichen negativen Folgen: Eine zu starke Neutralisation von Chromledern sprengt die Gerbstoff-Hautsubstanz-Bindungbrücken und vermindert damit die Gerbwirkung. Eine ungenügende Entfernung der Säure erschwert das Fettlickern und macht das Fasergefüge brüchig. Liegt der pH-Wert des neutralisierten Leders nicht zwischen 4 und 5, kommt es zu Hautreizungen, brüchigen Nähten und Korrosionsschäden an Metallen (Schnallen, Ösen).

Niemandem ist daran gelegen, dass es zu Reklamationen kommt. Deshalb werden alle Beteiligten versuchen die Angelegenheit schnellstmöglich zur Kundenzufriedenheit zu lösen. Doch kann es auch anders kommen: Ein Hersteller erkennt eine Reklamation nicht an, obwohl ein Reklamationsgrund vorliegt. Glücklicherweise sind das die Ausnahmen. Ein verantwortungsvoller Händler wird einen solchen Hersteller anschließend aus seinem Geschäft verbannen, denn er kann kein Interesse daran haben, von der Herstellerseite keine Hilfe bei der Reklamationsbearbeitung zu erhalten. Wenn die Ansichten der beteiligten Parteien hinsichtlich einer Reklamationsberechtigung nicht in Übereinstimmung gebracht werden können, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schuhwaren (Vermittlung über die IHK) hinzugezogen werden. Kommt es auch dann zu keiner Einigung, muss der Rechtsweg beschritten werden.

Ein typischer Fall für eine berechtigte Reklamation liegt beispielsweise vor, wenn der Schaft nach einigen Monaten sich von der Brandsohle löst. Offenbar ist bereits bei der schludrigen Herstellung dieses Schuhs die Einstechnaht (also die Verbindung von Schaft, Rahmen und Brandsohle) beschädigt worden. Das geschieht leicht, wenn beim Annähen der Laufsohle die Doppelnaht zu dicht am Schaft entlanggeführt wird oder der Winkel, in dem die Nadel sticht, ungünstig eingestellt wurde. Dann perforiert diese Nadel die zuvor genähte Ein–stechnaht. Jetzt hält nur noch die Klebewirkung des Pechs die Naht zusammen. So muss sich der Schaft zwangsläufig früher oder später lösen. Ist der Schuh Goodyear-genäht, wird er, nachdem die Sohle und der Rahmen entfernt wurden, in der Fabrik einfach noch einmal in den Produktionsprozess eingeschleust. Anders beim handeingestochenen Schuh. Hier muss der Schumacher erneut alles von Hand nähen, was entsprechend kostenaufwendiger ist. Da mag mancher Hersteller dann versucht sein, eine solche Reklamation als unberechtigt abzulehnen.

Unabdingbar für jede Reklamation ist der Kaufnachweis. Heben Sie also den Kassenzettel mindestens so lange auf, wie die gesetzliche Gewährleistung Ihre Rechte als Käufer schützt. In den meisten Ländern Europas sind das inzwischen zwei Jahre. Nach diesem Zeitpunkt können Sie nur auf Kulanz hoffen. Dass ein Hersteller zusätzliche, über den gesetzlichen Verbraucherschutz hinausreichende Garantien anbietet, ist nur in Ausnahmefällen zu bemerken.

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